Gewalt in Aventurien

AW: Gewalt in Aventurien

Im neusten Aventurischen Boten steht mWn etwas zu Tracht und Bewaffnung, wenn ich mich nun nicht völlig vertue. Generell dürfen Bürger - ja, nur Freie - bewaffnet sein, aber die Waffenarten sind reglementiert. Also Klingen bis X Spann Länge etc.
Unfreie durften, meine ich, nur einen Dolch o.ä. tragen und Kriegsvolk auch größere Waffen, aber das zählte einerseits hauptsächlich für Mittelreich, Liebliche Feld und Bornland und andererseits gibt es da noch Ausnahmen wie z.Bsp. dass man in Uhdenberg bewaffnet herumlaufen muss, etc.
Zudem kann es sich ja noch von Zeit zu Zeit ändern, so dass zu Kriegszeiten oder zu Zeiten bürgerlicher Unruhen oder Hungersnöten der normale Bürger vielleicht noch weniger an Bewaffnung tragen darf, um blutige Eskalationen zuvorzukommen.
Darin stand übrigens auch ein recht interessanter Artikel über Handwerkskleidung, Zunftkleidung, etc. Eigentlich mal interessant, das in seiner Gruppe Verwendung finden zu lassen.
 
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Mal weg von der Derbatte um ob und wie Waffenbesitz reglementiert und so weiter ist. Mir fiel auch am Anfang des Spielens auf, wie skurpellos selbst eigentliche Nichtkämpfer vorgehen, wenn sie mal zur Waffe greifen und Gefangene werden eh nicht gemacht. Dies habe ich insofern unterbunden, dass ich den Spielern mal deutlich die Konsequenzen von skrupellosem Töten vor Augen geführt indem aus dem Wald, aus dem die Wegelagerer kamen, die inzwischen in Einzelteilen und ziemlich tot am Boden lagen, das kleine Töchterchen und die schwangere Frau des Räuberhauptmanns kamen, hysterisch schreiend, weinend, in Tränen aufgelöst und die SPieler beschuldigend und verfluchend. Das hat meine Spieler sichtlich geschockt und seitdem waren sie auch eher darauf bedacht Gegner kampfunfähig zu machen, Todesstöße unterlassen und so weiter. Ausnahme hierbei bildeten später dann aber Paktierer und ähnliches Kroppzeug, die aber seltenst von mri noch als Menschen mit sozialem Umfeld dargestellt werden und um die wohl nur in Einzelfällen jemand weint.
 
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blackslow schrieb:
Mal weg von der Derbatte um ob und wie Waffenbesitz reglementiert und so weiter ist...

...und zurück zum eigentlichen Thema *g*

Die Idee, den Spielern die Folgen ihres Handelns aufzuzeigen, find ich echt gut. Verantwortungsbewusstsein gehört nun mal dazu, weiter so!
Mehr sag ich jetzt nicht, sonst wiederhole ich nur mein Posting vom Anfang wieder, da hab ich ja schon alles gesagt, was ich darüber denke.
 
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Sicher hat jeder Todschlag auswirkungen, und die erste Begegnung mit den überlebenen Angehörigen kann die ansichten ändern, wie sieht es eigentlich mit der Rechtlichen Seite aus ? ist ein Räuber den ich erschlage rechtlos und deshalb ein Mord an ihm straffrei ? müsste nicht theoretisch der Büttel den Mörder zum mindest bis zur Rücksprache mit dem Vorgesetzten festhalten ?
(wenn man nicht sogar einen Schritt weiter geht, und selbst den Mord an einen Räuberbaron als Totschlag / Mord vor gericht zu bringen.)
 
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Abgesehen davon, daß die aventurische Rechtssprechung und -ordnung (siehe "Land des Schwarzen Auges") keinen Unterschied zwischen Mord und Totschlag macht. Und auch den irdisch normierten Tatbestand "Tötung im Affekt" nicht kennt.

Felix
 
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Entyklopedia Aventurica Seite 46 schrieb:
"Delikte wieder die Gesundheit des Leibes ohne vorherrige Planung" und solche "die mehr oder weniger durchdacht."
Das klingt sehr sehr grob nach Mord und Totschlag

es gibt sogar ein Gesetz das den "Totschlag aus Notwehr" oder "Totschlag ohne wissentliches Zutun" straffrei stellt.
 
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Whoops. Muß ich übersehen haben. Hatte mich auf die Ausführungen eben in diesem Heft bezogen.

My mistake. Und ja, ich meine das ernst.

Felix
 
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Nevermind.
Ich wundere mich bei diesen Zitaten das fast alle kein Strafmass beinhalten.
Obwohl man sicher kein "moderens" Recht erwarten sollte.
und ich ehrlich gesagt das aktuellere Buch nicht gefunden habe.... und die DSA 4 Version noch nichtmal besitze
 
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AlbertvS schrieb:
Ich wundere mich bei diesen Zitaten das fast alle kein Strafmass beinhalten.

Das ist mehr eine binäre Bestrafung. Schuldig = Tod!!! :steine: , Unschuldig=Du darfst weiterleben :)

Was willst Du da noch genauer aufteilen.
 
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Ja! So ne genaue Strafmaßbestimmung! Die fehlt irgendwie... vereinzelt taucht in Regionalbänden was auf... aber nichts universell nutzbares. Ich hatte erst vor kurzem einen Fall in dem ich Gerichtsverhandlung und Strafmaß erdenken musste... ich habs zu meiner vollen Zufriedenheit geschafft, aber nur durch die Kombination verschiedenster Quellen (vom Geschichtsbuch bis zum Meisterschirm und Komilitonen!).

Bestrafung denke ich, bei unnötiger Gewalt (das ist nicht sonderlich viel in Aventurien ;) :p) ) sollte auch immer die Helden treffen, damit diese nicht meinen sie können tun was sie wollen!! sondern dass sie sich in einer lebendigen (teils) logischen Welt mit "echten" Menschen/ Elfen/ Zwergen usw aufhalten.

Gruß
Princeps Senatus
 
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Nun bin ich froh das das aktuelle Abenteuer in einer Traumwelt spielt, und diese Probleme einweile warten dürfen.

aber es stimmt schon es gibt nur wenig Strafmasse, und ob man in verschiedenen Städtenm und Ecken mit einen ordentlichen Gerichtsverfahren rechnen sollte... ist zu mindest fragwürdig.
 
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Da gibts doch dann mit Sicherheit ein "Marktgericht".. oder etwas ähnliches. Oder der Dorfschulze springt als Richter ein - natürlich beauftragt von der höheren Instanz. Oder eben ein entsprechender Geweihter.

Selbst in Al'Anfa (ja, ich liebe diese dekadente Stadt) gibt's entsprechende Instanzen.
 
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In Lowangen ist es zB bei höheren Vergehen (Diebstahl, Betrug usw :p) der Gildenrat der Gericht spricht!
Ansonsten ein Beauftragter des Magistrat (logischer Weise ebenfalls zumindest ehem. Mitglieder des Gildenrates.

Gruß
Princeps Senatus
 
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blackslow schrieb:
Mir fiel auch am Anfang des Spielens auf, wie skurpellos selbst eigentliche Nichtkämpfer vorgehen, wenn sie mal zur Waffe greifen und Gefangene werden eh nicht gemacht. Dies habe ich insofern unterbunden, dass ich den Spielern mal deutlich die Konsequenzen von skrupellosem Töten vor Augen geführt indem aus dem Wald, aus dem die Wegelagerer kamen, die inzwischen in Einzelteilen und ziemlich tot am Boden lagen, das kleine Töchterchen und die schwangere Frau des Räuberhauptmanns kamen, hysterisch schreiend, weinend, in Tränen aufgelöst und die SPieler beschuldigend und verfluchend.
Dies ist eine der beiben Methoden die auch von mir verwendet wird; für Spieler die das nicht erschreckt gibt es da den Verwandten eines der Opfer, und dieser ist rein zufällig Giftmörder, will sagen solche Spieler sterben im normalfall in meinen Runden und werden danach nicht wieder eingeladen zum mitspielen.

See Ya!
 
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AlbertvS schrieb:
aber es stimmt schon es gibt nur wenig Strafmasse, und ob man in verschiedenen Städtenm und Ecken mit einen ordentlichen Gerichtsverfahren rechnen sollte... ist zu mindest fragwürdig.
Sagen wir mal so, solange es zu einem Reich/Herrschaftsgebilde gehört und der Delinquent nicht gerade etwas getan hat was den Dorfmob (wir kennen alle den netten rustikalen Dorfmob aus der Kneipe nebenan, so mit Fackeln und Mistgabeln.), dazu bringt ihn auf der Stelle zu lynchen, dann wird man denjenigen wohl einfach in ein festes Haus sperren und ihn bei nächster Gelegenheit dem zuständigen Gerichtsherren übergeben. Da die Gerichtsbarkeit ein Privileg darstellt kann man sich ziemlich sicher sein, dass dort wo es Herrschaft gibt auch jemand ist der die Gerichtsbarkeit ausübt.
 
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Drudenfusz schrieb:
Dies ist eine der beiben Methoden die auch von mir verwendet wird; für Spieler die das nicht erschreckt gibt es da den Verwandten eines der Opfer, und dieser ist rein zufällig Giftmörder, will sagen solche Spieler sterben im normalfall in meinen Runden und werden danach nicht wieder eingeladen zum mitspielen.

Ähm so kann man es auch machen... Schade das nicht jedes Characterkonzept bei dir willkommen ist... Mal ganz davon abgesehen ist das auch nicht viel besserer Spielstil als ihm eine Kuh auf den Kopf zu schmeißen...
 
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Kazuja schrieb:
Schade das nicht jedes Characterkonzept bei dir willkommen ist...
Dass prinzipiell jedes Charakterkonzept in jeder beliebigen Runde gespielt werden dürfen soll, ist eine nicht totzukriegende aber deswegen nicht minder hirnrissige Idee.
 
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Shub-Schumann schrieb:
Dass prinzipiell jedes Charakterkonzept in jeder beliebigen Runde gespielt werden dürfen soll, ist eine nicht totzukriegende aber deswegen nicht minder hirnrissige Idee.
Das man jedes Charakterkonzept in jeder Runde spielen kann ist tatsächlich hirnrissig...
(Wobei nicht gänzlich unmöglich... sprengt bloß meistens die Runde)
Aber einen Charakter in die Runde zu nehmen und ihn dann rauszuschmeißen, find ich unter aller Sau... So was macht man vor dem Spiel aus, nicht währenddessen...
 
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Kommt drauf an. Wenn er nen Rondrageweihten spielt und dann einen auf Kor hoch 5 macht (sprich alles wegmetzelt was ihn scheel anschaut), würd ich dem glaub ich auch nen andern Heldenbogen geben oder ganz rauswerfen...
 
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