WETTBEWERB! Unsere Stadt soll schöner werden...


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..::[ Freudenhaus »Marquise« ]::..

Mein Vorschlag wäre das Freudenhaus »Marquise« mit Domina-Studio, Swingerclub und abgeschotteten Salons für die gehobene Schicht.
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Im Neubau werden die Gäste mit Fliesen aus italienischem Marmor überrascht, die Wände sind in geschmackvollem Florentiner Rot angemalt und an vielen Stellen hängen Kopien von Gemälden berühmter Künstler, wie zum Beispiel Tiziano Vecellios »Venus von Urbino«, »Die Geburt der Venus« von Sandro Botticelli, »Der Nachtmahr« von Johann Heinrich Füssli und »Die Töchter von El Cid« von Ignacio Pinazo Camarlench sowie Holzschnitte von Gustave Doré aus »Der rasende Roland«. Das Interieur besticht mit kreativen Möbelstücken, die jeden Besuch zu einem unvergesslichen Abenteuer machen. :cool:

An der Hausbar gibt es neben kalten Cochtails selbstverständlich immer die heißesten Gerüchte. Wenn einem die Fleischeslust überfällt, kann man sich mit einem Freudenmädchen oder Gespielen auf eines der individuell eingerichteten Zimmer zurückziehen. Die zieren zum Teil Harald-Glööckler-Tapeten, barocke oder moderne Spanndecken, Liegesofas und Récamieren. Für bizarre ›Rollenspiele‹ sind ein Kerker und eine Klinik mit allerlei Spielzeugen ausgestattet. Zudem können Kunden in luxuriösen Séparées ungestört ihren Geschäften nachgehen oder sich ganz dem Vergnügen widmen. :love:

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Das edle Bordell ist der ideale Treffpunkt für eigentlich alle Vampire von Finstertal. In dem neuem Elysium fallen selbst die Nosferatu im vollen Lack- und Lederoutfit kaum auf und die Kainskinder finden hier willige Sklaven. Das Angebot an sterblichen Gefäßen und Informationen ist stets reichlich und die separierten Salons können für nächtliche Zusammenkünfte genutz werden.
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Bisher würden fast alle Ideen sehr Gut in die Findel Gasse passen :barefoot:
 
Wir wollen doch die Menschen davon überzeugen, daß die Stadt wieder sicher ist und sich auch um die Bedürftigen kümmert und auch seine Geschichte nicht unter den Teppich kehrt.
 
Die Finstertaler Tafelrunde e.V.


Auch an einem finsterem Ort gibt es ein Licht der Hoffnung.


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Die Tafel ist Mitglied des Bundesverband Deutsche Tafel e.V.In Deutschland gibt es Lebensmittel im Überfluss und dennoch herrscht bei vielen Menschen Mangel. Die Tafeln bemühen sich um eine kleine Abhilfe.


Wie in allen Städten Deutschland hat die Tafel viel zu tun und sucht immer freiwillige Helfer. Bei vielen Menschen lässig deren soziales Engagement zu wünschen übrig. Die Tafel stellt ein erfreuliches Gegenbeispiel dar, wo sich vielen Menschen ehrenamtlich zu Gunsten anderen Tätig sind.


Den Vorsitz für seit der Gründung des Finstertaler Zweiges hat Herr Heiko Mann inne. Bis zu seiner Frühberentung war er in der Geschäftsleitung in eines Lebensmittelkonzern tätig. Da er sich persönlich zu jung gefunden hat zum alten Eisen zu gehören, hat er sich ein neues Betätigungsfeld gesucht. Seit dieser Zeit gibt besagter Konzern auch die Lebensmittel bei der Tafel in Gesamtdeutschland an. Herrn Mann wird nachgesagt immer noch gute Kontakte zu der Eigentümerfamilie des Konzerns und auch in der Branche zu haben. Was natürlich für die Finstertaler Tafelrunde ein unschätzbarer Vorteil darstellt. In Gegensatz zu vielen andren Kollegen des Vorstandes ist ihm bewusst, dass man den Spender als Gegenleistung auch ein besseres soziales Image verschaffen sollte. Diese Ansicht führt schon mal zu leichten Spannungen zwischen den Vorstandkollegen.


Die zweite Vorsitzende ist Frau Marion Wadenpohl, ihr Spitzname ist der Wadenbeiser. Sie kommt aus gutem Hause und ist sozusagen das schwarze Schaf der Familie. Anstelle in die Wirtschaft zu gehen, hat sie es vorgezogen sozial tätig zu sein. Sie vertritt eher radikal Ansichten, was die Wirtschaft und der Liberalisierung bzw. deren Verstaatlichung betrifft. Alle Bereiche des Lebens welche zu Daseinsvorsorge gehören, würde sie gerne in staatlicher Hand sehen. Sie ist zwar nicht so naiv, das dies deswegen viel besser laufen sollte, aber zumindest füllig es nicht völlig nur die Taschen der Reichen. Sie die einzige im Vorstand, die noch nicht das Rentenalter erreicht hat.


Die Schriftführerin ist Frau Stefanie Puschka, eine Sekretärin In Ruhestand. Sie ist das graue Maus des Vorstandes, gutmütig und fleißig.


Weitere Vorstände gibt es zur Zeit nicht.



In Finstertal gibt es noch einen Besonderheit. Zu den Terminen der Essensausgabe in der Schule kommt noch viermal im Monat zweimal Di und zweimal Fr. ein Sozialrechtsanwalt -Frank Andre` Delmes -, der die Bedürftigen gerne berät. Die Beratung ist kostenlos. Beide Seiten profitieren von der Zusammenarbeit. Die Tafel kann gleich einen kompetenten Sozialrechtler und die der Junge Anwalt bekommt Mandanten.


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Zur Zeit befindet sich die Tafel in einer ehemaligen Realschule an der Schmiede in der Nähe des schwarzen Kamp. Das Gebäude wird von der Stadt der Tafel zur Verfügung gestellt, nur die Turnhalle wird noch sonst öffentlich genutzt. Wie fast alle öffentlichen Gebäude läßt der Zustand der schule einige Wünsche offen. Die Tafel hat in Eigeninitiative schon einige Schwachstellen beseitigt, aber sicherlich nicht alle. In der nächsten Zeit ist der Bestand der Tafel in Finstertal gesichert, aber wer weiß schon was die Zukunft alles bringt .Die Lebensmittelausgaben finden in der Schule immer ab 11 Uhrstatt:


Dienstags für Familiennamen mit dem Anfangsbuchstaben A-L


Freitags für Familiennamen mit dem AnfangsbuchstabenM-Z



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Die Schulräume sollen in der Zukunft noch für weitere Sozialprojekte genutzt werden, wenn sich Sponsoren und Mitarbeiter finden. Aber dies ist noch Zukunftsmusik, oder noch nicht?
 
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Auf der Homepage der Finstertaler Tadelrunde zufinden:


Spenden und helfen – ohne Spende keine Tafel

Ohne Engagement „von außen“ sind die Tafeln nicht denkbar. Helfen auch Sie den Tafeln in Deutschland, die Lebensqualität von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Menschen durch Lebensmittelspenden zu verbessern. Nach dem Tafel-Motto „Jeder gibt, was er kann“ stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen:

1. Unterstützen Sie die Tafeln mit einer einmalige Spende oder Sie ein Fördermitglied. Sie können auch spezielle Projekte mit einem finanziellen Beitrag fördern.

· Weitere Spenden können Lebensmittel oder Sachspende sein oder Ihr Wissen und Know-How.

· Oder engagieren Sie sich als ehrenamtlicher Helfer(in) bei einer Tafel vor Ort. Kontaktieren sie bitte die Mitglieder des Vorstandes.

· Dazu gibt es noch einige die einfach und schnell umzusetzen sind.


Die Tafeln freuen sich über jede Art von Hilfe: finanziell, materiell, personell und ideell. Je nachdem, was Ihren Möglichkeiten am nächsten kommt. Helfen Sie uns, zu helfen. Vielen Dank!


Tausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Spender und Sponsoren machen es möglich. Machen auch Sie mit! Jede Hilfe ist willkommen.




Die Tafeln – eine der größten sozialen Bewegungen unserer Zeit
In Deutschland werden täglich viele Tonnen Lebensmittel vernichtet, obwohl sie noch verkehrsfähig sind. Gleichzeitig gibt es auch hierzulande Millionen Menschen, die nicht ausreichend zu essen haben.
Die Tafeln schaffen eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel: Sie sammeln qualitativ einwandfreie Lebensmittel, die sonst im Müll landen würden, und verteilen diese an sozial und wirtschaftlich Benachteiligte – kostenlos oder zu einem symbolischen Betrag.

Derzeit gibt es mehr als 900 Tafeln in Deutschland. Alle sind gemeinnützige Organisationen. Bundesweit unterstützen sie regelmäßig über 1,5 Millionen bedürftige Personen mit Lebensmitteln – knapp ein Drittel davon Kinder und Jugendliche.

Bedürftig sind für die Tafeln alle Menschen, die nur über wenig Geld im Monat verfügen können, z.B. weil sie eine kleine Rente haben, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Damit die Hilfe auch da ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird, lassen sich die Tafeln die Bedürftigkeit ihrer Kunden durch offizielle Dokumente nachweisen. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

Der Großteil der Tafeln reicht die gespendeten Lebensmittel mit festen Tafel-Läden bzw. Ausgabestellen an die Bedürftigen weiter. Einige bieten auch warme Mahlzeiten an oder beliefern soziale Einrichtungen, die Mahlzeiten zubereiten. Viele lokale Tafeln bieten mehrere Arten der Unterstützung an, zugeschnitten auf den Bedarf vor Ort.



Satzung der Finstertaler Tafelrunde e.V


§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen Finstertaler Tafelrunde e.V. und hat seinen Sitz in Finstertal.
§ 2 Zweck und Ziel

Die Finstertaler Tafelrunde e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar die Förderung des bürger-schaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und sozialer Zwecke auf überparteilicher Grundlage.
Im Rahmen dieser Zielsetzung wird die Erkrather Tafel e.V. durch unmittelbare Ansprache von natürlichen Personen, Institutionen und juristischen Personen versuchen, nicht mehr benötigte, aber noch verwertungsfähige Nahrungsmittel und Körperpflegeartikel zu sammeln und Bedürftigen, wie Obdachlosen, Armen etc. zuzuführen.
Die Finstertaler Tafelrunde e.V. wird im Sinne dieses Aufgabenkreises auch Öffentlichkeitsarbeit leisten und insoweit Publikationen und Erklärungen herausgeben.
§ 3 Beitritt von Mitgliedern

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat sowie jede juristische Person. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
§ 4 Austritt von Mitgliedern

Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus dem Verein austreten.
§ 5 Ausschluss von Mitgliedern

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand, wobei eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Dem auszuschließenden Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
§ 6 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 7 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 bis 5 Personen, nämlich der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schriftführer, der/dem Schatzmeisterin und der/dem Beisitzerin.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinschaftlich zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins gem. § 26 BGB berechtigt
§ 8 Beirat

Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung einen Beirat berufen. Die Anzahl der Mitglieder beträgt maximal zehn.
Aufgaben des Beirats und seiner Mitglieder sind insbesondere:

- Beratung des Vorstandes in Fragen der Organisation,

- der Finanzierung und der Öffentlichkeitsarbeit,

- der Unterstützung der Erkrather Tafel durch Vermittlung von Kontakten zu Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Behörden, Politik u.ä.

Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand nach Beratung mit dem Beirat berufen und abberufen. Beiratsmitglieder können ihre Tätigkeit jederzeit durch Mitteilung an den Vorstand beenden. Beiratssitzungen mit dem Vorstand finden mindestens dreimal jährlich auf Einladung des Vorstandes statt. Mindestens zwei Beiratsmitglieder können vom Vorstand die Einberufung einer Sitzung innerhalb von zwei Wochen verlangen. Die Tätigkeit des Beirates erfolgt ehrenamtlich.
§ 9 Mitgliederversammlung


Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von 1/5 der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird, dabei sollen die Gründe angegeben werden.
§ 10 Einberufung der Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, durch einfachen Brief und/oder per e-Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen (Versanddatum).
§ 11 Ablauf von Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
12 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 11 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam berechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an den SKFM Finstertaler (Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer), Breitestraße 22, PLZ Finstertal, der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
§ 13 Beschlussprotokollierung

Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimungs-ergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 14 Sicherung des sozialen mildtätigen Zweckes

1. Die Vereinigung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Ein wirtschriftlicher Geschäftsbereich ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht in den Grenzen des § 65 der Abgabenordnung hält.

2. Das Vermögen und die Einnahmen des Vereins dürfen ausschließlich nur für die in § 2 genannten Zwecke Verwendung finden.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

4. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

5. Zur Gewährleistung der Tätigkeit des Vereins können ein Geschäftsführer und darüber hinaus notwendiges Hilfspersonal für die Verwaltungsaufgaben und die Bildungstätigkeit eingestellt werden, wenn der Umfang der Tätigkeit dies erforderlich macht.

6. Die tatsächliche Geschäftsführung ist auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der Zwecke nach § 2 gerichtet und hat den Nachweis darüber durch ordnungsgemäße Buchführung zu führen.

7. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich einen von zwei Kassenprüfer/innen für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig.

8. Beschlüsse zur Satzungsänderung, die den Zweck des Vereins betreffen, sind vor dem Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt zwecks Bestätigung vorzulegen, dass die Mildtätigkeit im steuerlichen Sinne nicht beeinträchtigt wird.
 
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Eine Konzerthalle für jeden Bedarf - Wagner, Mozart, Pucchini, die drei Tenöre aber auch Kiss, AC/DC oder Elton John - hervorragende Akkustik, edle Bestuhlung im bezeichnenden Blutrot - eine Attraktion die jeder Toreador - Domäne gut zu Gesicht steht.
Mit dieser Anlage als Grundlage kann man wirklich große Kunst nach Finstertal bringen, große Orchester und ihre Leiter können für Auftritte gewonnen werden und es könnten hervorragende Talente aus Musik und Ballet nach Finstertal gelockt werden. Aus einer rennomierten Hochschule die bislang eher für Malerei und Bildhauerei bekannt ist könnte eine der weltweit führenden Schulen in Tanz und Musik werden die in ihrem Bereich weltweit stilführend und -prägend ist.
Im Umfeld liessen sich Geschäfte tätigen, mit jedem der in Finstertal Bedeutung hat Kontakte knüpfen. Außerdem würde man viele Arbeitsplätze schaffen. Die Stadt würde enorm an Renome´ gewinnen.
 
Ist das Freudenhaus nicht dabei oder läuft das unter Wellnesscenter? :D
 
Wellness-Center kam von einem anderen Spieler
Ich versuche es einzufügen, wenn nicht muß ich löschen und neu machen
 
Wie schaut das aus wenn man den Text erstellt und das wird dann nichts, gibt es dann dennoch eine Möglichkeit der Umsetzung?
[Bin so halb aus dem Urlaub zurück - ab Mittwoch muss ich wieder schaffen - und dürfte nun wieder mehr Zeit haben]
 
Was meinst du denn? Wenn dein Krematorium nix wird musst du dir einen anderen Platz suchen
 
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