Tauziehen 3.0

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432 ....

§ 432 BGB beschreibt, wie mit mehreren Gläubigern im Falle einer unteilbaren Leistung zu verfahren ist. Gegenfrage: Interessiert dich das? Wenn ja rufe ich dich an, wenn ich wieder Klausuren schreiben muss... :p
 
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… Gegenfrage: Interessiert dich das? Wenn ja rufe ich dich an, wenn ich wieder Klausuren schreiben muss… :p
Ja, allerdings nur, wenn ich beim Einkaufen bin!
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♥♥♥ 427 ♥♥♥
Gut so! Noch ein Stückchen näher an den Abgrund… :chilli:
 
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