Honigkuchenwolf
bekennender Lykomane
- Registriert
- 23. Februar 2004
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- 4.215
so auf Bitte von Skar erläuter ich mal hier ein wenig das Waffenrecht
Laut Recht und Gesetz, dürfen Waffen tragen: Personen die einen Kriegerbrief besitzen, einen Schwertgesellenring, von Adel sind, einer Kirche angehören oder deren Gilde dieses Recht erworben hat. Staatsdiener die für ihren Beruf eine Waffe benötigen (soldaten,Gardisten etc.) tragen diese solange sie Dienst haben, müssen sie aber nach Diensschluss in der dafür vorgesehenen Waffenkammer abgeben. Ausgenommen sind Elfen und Zwerge für die durch Lex Zwergica und Tralloper Vertrag Extrarechte gelten
So weit so schön ganz nett oder? das Problem ist nur, das durch alle möglichen Sonderregeln sich das effektive Waffenrecht von Region zu Region unterwscheidet, während z.B. in Uhdenberg es GEsetz ist öffentlich eine Waffe zu tragen müssen, werden in anderen Regionen die Waffen hübsch brav am Stadttor eingesammelt. Ich meine es ist nichtmal gleichmäßig im Mittelreich gereglt was als Meuchelwaffe gilt. Liebe Spielleiter ihr habt also hier alle Hände frei eure Spieler zu schikanieren... mein obiges Kommentar gilt übrigens nur für das Mittelreich. kann teilweise auch auf andere ausgelegt werden, muss aber nicht. Gerade die Gilden (hiermit sind nicht nur die Magiefunzeln gemeint) haben ihr Recht meistens nicht weiter als Provinzgrenze. Dazu kommen Sachen wie was wird als Waffe gezählt. Im Bornland gilt selbst ein Dolch als Waffe, Auf Maraskan ein Schnitter als Werkzeug der in Al'anfa wieder eine priviligierte Waffe für die Boronis ist. Es ist ein komplexes Gebiet durch das keiner bis auf Ortsansässige Winkeladvokaten durchschauen kann.
Laut Recht und Gesetz, dürfen Waffen tragen: Personen die einen Kriegerbrief besitzen, einen Schwertgesellenring, von Adel sind, einer Kirche angehören oder deren Gilde dieses Recht erworben hat. Staatsdiener die für ihren Beruf eine Waffe benötigen (soldaten,Gardisten etc.) tragen diese solange sie Dienst haben, müssen sie aber nach Diensschluss in der dafür vorgesehenen Waffenkammer abgeben. Ausgenommen sind Elfen und Zwerge für die durch Lex Zwergica und Tralloper Vertrag Extrarechte gelten
So weit so schön ganz nett oder? das Problem ist nur, das durch alle möglichen Sonderregeln sich das effektive Waffenrecht von Region zu Region unterwscheidet, während z.B. in Uhdenberg es GEsetz ist öffentlich eine Waffe zu tragen müssen, werden in anderen Regionen die Waffen hübsch brav am Stadttor eingesammelt. Ich meine es ist nichtmal gleichmäßig im Mittelreich gereglt was als Meuchelwaffe gilt. Liebe Spielleiter ihr habt also hier alle Hände frei eure Spieler zu schikanieren... mein obiges Kommentar gilt übrigens nur für das Mittelreich. kann teilweise auch auf andere ausgelegt werden, muss aber nicht. Gerade die Gilden (hiermit sind nicht nur die Magiefunzeln gemeint) haben ihr Recht meistens nicht weiter als Provinzgrenze. Dazu kommen Sachen wie was wird als Waffe gezählt. Im Bornland gilt selbst ein Dolch als Waffe, Auf Maraskan ein Schnitter als Werkzeug der in Al'anfa wieder eine priviligierte Waffe für die Boronis ist. Es ist ein komplexes Gebiet durch das keiner bis auf Ortsansässige Winkeladvokaten durchschauen kann.