Ok, hier ein Regeldisput zwischen meinem SL und mir. Hoffe ihr könnt uns Klarheit verschaffen ^_°
Bei Schadenswidestandsproben um geistigen Schaden durch körperliche Angriffe abzuwehren, würfelt der Verteidiger auf:
A) Auf Willenskraft (sagt mein SL)
B) Auf Konstitution (sage ich)
Steht im neuen GRW irgendwie nirgendwo explizit erwähnt, daher vielleicht kennt ihr eine Passage, die das eindeutig klärt.
gredtz,
sithem
Bei Schadenswidestandsproben um geistigen Schaden durch körperliche Angriffe abzuwehren, würfelt der Verteidiger auf:
A) Auf Willenskraft (sagt mein SL)
B) Auf Konstitution (sage ich)
Steht im neuen GRW irgendwie nirgendwo explizit erwähnt, daher vielleicht kennt ihr eine Passage, die das eindeutig klärt.
gredtz,
sithem