Schadenswiederstandsproben

Sithem

Neuling
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17. Dezember 2006
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31
Ok, hier ein Regeldisput zwischen meinem SL und mir. Hoffe ihr könnt uns Klarheit verschaffen ^_°

Bei Schadenswidestandsproben um geistigen Schaden durch körperliche Angriffe abzuwehren, würfelt der Verteidiger auf:
A) Auf Willenskraft (sagt mein SL)
B) Auf Konstitution (sage ich)

Steht im neuen GRW irgendwie nirgendwo explizit erwähnt, daher vielleicht kennt ihr eine Passage, die das eindeutig klärt.

gredtz,
sithem
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Nach meiner Meinung widersteht man geistigen Schaden mit Willenskraft und körperlichem mit Konstitution.
Und der entsprechenden Panzerung dazu.

;)
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Ich denke das man da auf Konstitution würfelt. Im GRW steht auf Seite 192 das man immer auf Konstitution + Panzerung würfelt, es seidenn es ist etwas anderes angegeben.

Gruß Neightmaehr
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Ich denke das man da auf Konstitution würfelt. Im GRW steht auf Seite 192 das man immer auf Konstitution + Panzerung würfelt, es seidenn es ist etwas anderes angegeben.
Richtig, denn es wäre auch verwunderlich, wenn die Probe, ob mein Charakter in einer Schlägerei eine blutige Nase bekommt, von seinem Willen abhängig ist. Aber bei SR4 weiß man ja nie - vielleicht sind ja nun alle Charaktere Shaolin-Mönche.
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Gesoakt wird mWn immer mit Konstitution, nur bei Entzug wird auf Willenskraft gewürfelt.
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Es ist Konstitution.
Wäre ja auch merkwürdig, wenn der Troll umkippt, weil er eine Rüstung trägt...
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Ok, hier ein Regeldisput zwischen meinem SL und mir. Hoffe ihr könnt uns Klarheit verschaffen ^_°

Bei Schadenswidestandsproben um geistigen Schaden durch körperliche Angriffe abzuwehren, würfelt der Verteidiger auf:
A) Auf Willenskraft (sagt mein SL)
B) Auf Konstitution (sage ich)

Steht im neuen GRW irgendwie nirgendwo explizit erwähnt, daher vielleicht kennt ihr eine Passage, die das eindeutig klärt.

gredtz,
sithem
Du hast recht (wie die anderen schon posteten)
Die Schadenswiderstandsprobe ist KON & Armor auch wenn der Schaden nur geistig ist(egal ob Faust oder durch die Panzerung)

HougH!
Medizinmann
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Auch (e) Schaden von Tasern wird mit Body/Kon reduziert.

Bestimmte Zauber erfordern aber tatsächlich, dass man mit Willenskraft den Schaden abbaut, aber quasi alles was an Schaden kommen kann und nicht magisch ist, wird mit Body absorbiert.

Je mehr Leute das schreiben, um so wahrer wird es...
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Hoi!

Je mehr Leute das schreiben, um so wahrer wird es...

Na dann unterschreibe ich das mal, damit es noch ein bisschen wahrer wird.

Im Regelwerk steht eindeutig, dass gegen bestimmten Schaden Willenskraft gewürfelt wird (das bezieht sich auf bestimmte Zaubersprüche und bestimmte Drogen), generell aber Schaden mit Konstitution widerstanden wird. Das ist auch das einzige, was meiner Meinung nach Sinn macht, da geistiger Schaden von den Ursachen her in den meisten Fällen auch körperlicher Natur ist (Fausthiebe, Tritte etc. als Ursache).

mfG
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Müssten indirekte Zauber die einen treffen, wie Manaball nicht auch mit Willenskraft wiederstanden werden?

Warum sollte?
Ist ja kein Beherrschungszauber, oder?

BTW: Ich hab keine Ahnung von den neuen Magieregeln, aber ich würde es seltsam finden, wenn man einem Manaball mit Willenskraft widerstehen müsste...
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Warum sollte?
Ist ja kein Beherrschungszauber, oder?

BTW: Ich hab keine Ahnung von den neuen Magieregeln, aber ich würde es seltsam finden, wenn man einem Manaball mit Willenskraft widerstehen müsste...

Manazauber?

Dem Manaball wird sowohl in SR3 als auch SR4A mit Willenskraft widerstanden.
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Hoi!

Müssten indirekte Zauber die einen treffen, wie Manaball nicht auch mit Willenskraft wiederstanden werden?

Dem Zauber "Manaball" wird zwar mit Willenskraft widerstanden, aber nur, weil es sich um einen direkten Mana-Kampfzauber handelt und nicht um einen indirekten. Indirekte Zaubersprüche werden wie eine Fernkampfprobe gehandhabt, dementsprechend kann ihnen ausgewichen werden. Und ihnen wird immer mit Konstitution widerstanden. Direkten Zaubersprüchen hingegen wird nur mit Konstitution widerstanden, wenn es sich um physische Zauber handelt (z. B. "Energieblitz"), Mana-Zaubern wird mit Willenskraft widerstanden.

mfG
 
AW: Schadenswiederstandsproben

Grob Zusammengefasst:

Konsti: Prinzipiell alles, auch Magie

Willenskraft: Ausnahmen sind hier: Manazauber, Drogen etc.
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Bedeutet das, daß in SR3 bei euch mit Konstitution einem Manaball widerstanden wird? Oder mißverstehe ich dich?

Ich glaube du missverstehst mich.
Oder ich hab da was verrafft.
Ein Manaball erzeugt doch physisch/physikalischen Schaden im Gegensatz zu einem Betäubungsball, oder?
xD
 
AW: Schadenswiederstandsproben

Ein Manaball erzeugt doch physisch/physikalischen Schaden im Gegensatz zu einem Betäubungsball, oder?
Ja.
Wird trotzdem mit Willenskraft widerstanden. Fand ich zunächst auch doof, aber man gewöhnt sich daran.
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Ein Manaball erzeugt doch physisch/physikalischen Schaden im Gegensatz zu einem Betäubungsball, oder?
xD

Hat wohl was damit zu dun das Manazauber eine "Geistbeeinflussung" sind und der Körper den Vorgaben des Geistes folgt.

Das alt bekannte "Wenn er im Traum/VR stirbt stirbt er auch in realität" prinzip das man in SF immer mal wieder trifft.

Zumindest habe ich es mir so immer erklärt :)
 
AW: Schadensiwderstandsproben

Hat wohl was damit zu dun das Manazauber eine "Geistbeeinflussung" sind und der Körper den Vorgaben des Geistes folgt.

Das alt bekannte "Wenn er im Traum/VR stirbt stirbt er auch in realität" prinzip das man in SF immer mal wieder trifft.

Zumindest habe ich es mir so immer erklärt :)

Oder ganz banal mit spieltechnischen Erwägungen: Damit es auch Schadenszauber gibt, mit denen man auch dem Maximale-Konsti-Troll etwas anhaben kann.
 
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