AW: Praiosgeweihte und Mengbilla
Die Hauptquelle war mir schon bekannt, ich war mir nur nicht sicher ob dort oder an anderer Stelle etwas, im Zusammenhang mit meinen Fragen übersehen habe. Scheint, nach den Antworten hier und nochmaligem Nachlesen, nicht so zu sein. Das ganz lässt sich wohl so zusammenfassen: Es gibt ein Gesetzt, das den Bau von Praiostempeln verbietet, der Praiosglaube ist verboten (was immer das jetzt im genau heißt 😉) und die menbillanischen Strafgesetze sind nicht kodifiziert. Daher werde ich es so machen wie PaciFist es vorgeschlagen hat: Für Predigen, Ausführen der irgendwelcher Riten oder den Versuch eine Glaubensgemeinschaft zu etablieren kann ein Praiosgeweihter, nach Gutdünken des Richters, bestraft werden. Solche Anschuldigungen, gern auch völlig haltlos, sind natürlich auch beliebt, sollte ein Praiosgeweihter oder seine Freunde, irgendwem mit Einfluss auf die Füße treten. Praiosgeweihte gewinen in Mengbilla keine Beliebtheitswettbewerbe und es treiben sich genug Gestalten in der Stadt, die sie nicht leiden können. Alles in allem: Nur, weil man Praiosgeweihter ist, wird man nicht gleich verhaftet, aber Mengbilla wird zu einem noch gefährlicherem Ort, als er es eh schon für Fremde ist.
Sylandryl, bedankt.