Overt Order

Jadewolf

Gorgonzolaverächter
Registriert
20. Juni 2006
Beiträge
755
Habt Ihr diesen Knack in irgendeiner Form "entschärft"? Theoretisch sind damit ja fiese Dinge möglich, zumal hier ja auch nicht wie bei anderen Knacks eine Immunität aufgrund eines höheren Legendwertes gegeben ist.

Ansonsten, was wäre die Eurer Meinung nach übelste Anwendung?
 
AW: Overt Order

Grundsätzlich sehe ich keine Notwendigkeit ihn zu entschärfen.
Sollen die Spieler ihn ruhig für fieses benutzen, denke nicht das es zu Problemen führt.
Im Notfall hat die SL ja genügend mittel den Chars aufzuzeigen das man eben NICHT alles eifnach so tun kann.
Ist aber auch immer ne persönliche Einstellung wie man sowas handhabt.Ich würde ihn also nicht entscärfen sondern sollen sie machen, die Umwelt reagiert dann ebend dementsprechend darauf ;)

Ne fiese Anwendung fände ich, wäre Grundsätzlich alles was man jemanden befiehlt unschönes einem geliebten Menschen anzutun,quasi emotionale Bindungen zu belasten oder zu brechen.
...mal abgesehen von vielen physischen Folterungen :D
 
AW: Overt Order

Bei mir hat sich halt die Frage gestellt, ob "Stirb" ein in diesem Zusammenhang gültiger Befehl wäre.
 
AW: Overt Order

Nein laut RW funktioniert keine Selbstmord-Handlung.
In solchen Fällen kann sich derjenigen soweit wehren das er sich selbst nicht töten muss.

Beim Befehl "Stirb" muss man sich schon was einfallen lassen,weil er MUSS handeln,egal wie....zB "Sterbender Schwan" oder so.. ;)
 
Zurück
Oben Unten