Lohnt sich der Kauf des Regelwerks???

AW: Lohnt sich der Kauf des Regelwerks???

Richtig.
Das hatte F&S ad infinitum hinausgeschoben, und dann haben sie die nWoD komplett eingestellt. Mit anderen Worten: alle Bücher, bis auf die paar, die F&S anno dazumal noch auf deutsch gedruckt hat, sind englisch, von Mage bis über die unzähligen, restlichen Supplements für Vampire, Werewolf, der WoD, Promethean: the Created und Changeling: the Lost.
 
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Naja, eine Copyrightverletzung liegt nur vor wenn ich meine Zusammenfassung - jetzt fertig - zum Download irgendwo ins Netz stelle und dadurch das GRW überflüssig wird. Ich habe aber nur die grundlegenden regeltechnischen Unterschiede zw. oWoD und nWdD zusammengefasst: Würfelmodus, Attribute, Zusammenfassung des Angriffswurfes im Kampf.
Keine Vorzüge, keine Schwächen, keine Kampfmanöver, keine Regeln zu Stürzen etc.
Obwohl ich nach genauer Durchsicht der Meinung bin, dass man Vampire Requiem und Werwolf Paria durchaus mit den Regelmechanismen der oWoD verwenden kann. Mit dem, was auf dem Datenbogen in Requiem draufsteht, und Kenntnissen der oWoD-Regeln bekommt man das auch kompatibel. Da benötige ich keinen 3/4-seitigen Text um zu verstehen, was Fassung und was Entschlossenheit bedeutet. Auch die alten Kampfregeln funktionieren weiterhin, o.k., Widerstandskraft hätte dann doppelte Bedeutung, aber an sich müsste das funktionieren.
 
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Macht was ihr wollt, ich bleibe dabei, daß es sich bedenklich anhört.
 
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An der Stelle empfehle ich die Kurzfassung aus den ohnehin frei erhältlichen Demos.
 
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Ist eigentlich das nWod (Werwolf Paria, Vampir Requiem) "schlechter" als oWod????

Weil irgendwie redet jeder von oWOD, dass es irgenwie besser sei...keine ahnung.

Gibts da grundlegende -unterschiede, die das oWod "besser" machen als nWOD???
 
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Ist eigentlich das nWod (Werwolf Paria, Vampir Requiem) "schlechter" als oWod????
Nein. Sie ist anders. Nicht besser und auch nicht schlechter, einfach anders.

Weil irgendwie redet jeder von oWOD, dass es irgenwie besser sei...keine ahnung.
Viele oWoD-Spieler fühlen sich persönlich angegriffen weil WW die oWoD eingestellt hat und ziehen deshalb über die nWoD her. Tu Dir selbst nen Gefallen, ignorier die Leute und mach Dir am besten selbst ein Bild.

Gibts da grundlegende -unterschiede, die das oWod "besser" machen als nWOD???
Nichts macht die oWoD grundsätzlich besser als die nWoD oder umgekehrt.
Bei der nWoD hat WW die Regeln komplett überarbeitet und die Hintergründe der einzelnen Linien haben sich teilweise erheblich geändert.
 
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Ist eigentlich das nWod (Werwolf Paria, Vampir Requiem) "schlechter" als oWod????

Weil irgendwie redet jeder von oWOD, dass es irgenwie besser sei...keine ahnung.

Gibts da grundlegende -unterschiede, die das oWod "besser" machen als nWOD???
Diese Frage kann sehr schnell zu sehr viel Streit führen.... (leider)

Ob nWoD besser oder schlechter ist, sollte jeder selbst entscheiden. Mir gefallen die Regeln der nWoD persönlich besser und auch einige der Hintergründe gefallen mir besser. Aber wie gesagt das ist nur meine persönliche Meinung.

Wenn du kein Problem mit englisch hast und es dich interessiert, dann kannst du auf White Wolf Online in der download Sektion einige Demos zu den Systemen der nWoD finden und dir diese mal anschauen. Dann kannst du dir selbst ein Bild machen.

Gruß

Marduk
 
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Wenn du kein Problem mit englisch hast und es dich interessiert, dann kannst du auf White Wolf Online in der download Sektion einige Demos zu den Systemen der nWoD finden und dir diese mal anschauen. Dann kannst du dir selbst ein Bild machen.
Wenn du kein Problem mit Englisch hast, dann kannst du aber auch die Romane lLesen, bspw. die Chicaco Vampire-Trilogie ("A Hunger Like Fire", "Blood In, Blood Out", "Marriage of Virtue and Viciousness") oder das Vampire-Werewolf-Mage-Crossover ("Three Shades of Night"). Ich denke, da spiegelt sich auch die "neue" Welt sehr, sehr gut wieder.
Vorallem der Werewolf-Teil des Crossovers und der 2. Teil der Trilogie haben es mir angetan (und den Mage-Teil hab ich einfach nur grottenschlecht gefunden).
 
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Ich habe mich mal über das Urheberrecht kundig gemacht und bin auf der Seite der Firma juris GmbH juris - Wissen was zählt fündig geworden:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
UrhG
Ausfertigungsdatum: 09.09.1965
Vollzitat:
"Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2587)"
Stand: Zuletzt geändert durch G v. 10.11.2006 I 2587



§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
2. zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3. zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk
gesendetes Werk handelt,
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Die interessanten Stellen habe ich rot markiert. Kleine Teile eines Werkes dürfen also zum nichtkommerziellen, privaten Gebrauch kopiert werden.
Eine Inhaltswiedergabe eines Werkes von 238 Seiten auf 1,5 Seiten dürfte dem entsprechen.
Zudem mache ich diese Zusammenfassung nicht allgemein zugänglich, da ich sie nicht ins Netz stelle sondern nur auf Anfrage weitergebe.

Oder haben wir einen Juristen hier im Forum, der genaueres dazu sagen kann?
 
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Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich sieht das nach opportunistisch zusammengestückelten Phrasen aus, auf die du dich berufst, ohne das wenn und aber zu berücksichtigten.
Was hier grob zusammengefasst steht: nur zum eigenen, privaten Gebrauch. "Auf Anfrage weiterreichen" ist kein eigener, privater Gebrauch. Auch nicht, wenn du selektiv arbeitest. "Eigener, privater Gebrauch" ist, wenn das Ding deine Hände nie verlässt.
 
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Mach Dir doch einfach die Mühe und frag bei F&S nach. Denen obliegt nach wie vor das Urheberrecht an der deutschen Übersetzung.
 
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Interessant ist das hier:
"b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt."

Also 2 Jahre warten, nachdem F&S die nWoD eingestellt hat und man kann alle Bücher bedenkenlos kopieren??? Naja.
 
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Vor allem ist hier vom "Eigenen Gebrauch" die rede, nicht von der Verbreiteung (Was eine bereitstellung im Netz rechtlich gesehen bedeutet)
 
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Was ich mich auch frage: Was soll in der Zusammenfassung stehen, was sich nicht auch schon in den offiziell veröffentlichten Demos steht?
 
AW: Lohnt sich der Kauf des Regelwerks???

Sind echt keine Juristen hier im Forum? Schade.
Eine Anfrage bei F&S würde insofern nichts bringen, als der Konzern die Rechtslage ebenso opportunistisch auslegen wird wie ich und ggf. sogar zu eigenen Gunsten falsche Auskünfte geben.

Ist es schon eine Bereitstellung im Netz, wenn ich gegen Anfrage meine Zusammenfassung an einen Bekannten weitergebe? Ich meine, bei einem DOwnload ist das ja klar, aber worin besteht der Unterschied zur Verfvielfältigung durch einen anderen, wenn ich meine Zusammenfassung jemandem aushändige (z.B. zumaile)?
 
AW: Lohnt sich der Kauf des Regelwerks???

Was willst Du denn in Deine Zusammenfassung schreiben, was nicht schon in den Demos an Grundlagen drinsteht?
 
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