AW: Schutzrechte an Savage Worlds - Savage Worlds SRD
	
		
	
	
		
		
			Insgesamt, finde ich die Art und Weise wie  du das "Beispiel" gewählt hast ziemlich unhöflich. Damit stehst du wie  ein ganz unangenehmer, penetranter Typ da. Wenn dein Interesse an der  Fragestellung rein akademischer Natur ist, dann benutze doch bitte auch  Neutrale Szenarios.
		
		
	 
Wie schon eingangs gesagt, es geht bei der Fragestellung gerade nicht um  die Gebote von Höflichkeit, Moral etc. sondern allein um den  tatsächlichen Umfang der Schutzrechte. Mir tut es auch leid, das immer  wiederholen zu müssen (und ganz sicher wirkt die Wiederholung auch  ziemlich "penetrant"), aber es ist offenbar leider nötig, weil sonst die  Fragestellung im allgemeinen Aufschrei der Entrüstung unterginge. Soweit  sich Empörung gegen mich als Person (?) oder überhaupt schon gegen die Frage  nach der Rechtslage (??) richtet, geht sie natürlich völlig in die falsche  Richtung. Sie müsste sich, wenn ich richtig liege, gegen den Gesetzgeber  oder die Gerichte richten. Und wenn ich mich irre, dann ist die Empörung  erst recht überflüssig. 
SW ist für mich auch kein beliebiges Beispiel in einem rein akademischen  Disput. Die Klärung der Frage hat, wie wir in den letzten Wochen immer  wieder gesehen haben, große praktische Relevanz für das Verhältnis der  an Savage Worlds Interessierten (Verlage und Fans, zu denen ich gehöre)  und ich bin insoweit an größtmöglicher Klarheit interessiert. Ich weiß  von einem spannenden SW-Abenteuer, das aus Urheberrechtsfragen nicht auf  Deutsch veröffentlicht wurde, es gab Einträge in der savagepedia, die  vorsorglich aus Urheberrechtsfragen gelöscht wurden, Urheberrechtsfragen  haben die Übersetzung der Onesheets gebremst ... 
Deswegen habe ich die Frage nicht noch allgemeiner gestellt oder bin  damit in das offtopic board ausgewichen, sondern stelle sie hier, bei  den Savages, wo Urheberrechtsfragen aktuell eine Rolle spielen. 
Es wäre zu begrüßen, wenn wir die Frage daher auch hier offen lassen  können, bis sich jemand findet, der noch etwas qualifiziertes beitragen  kann und möchte. Dieser thread ist ja auch trotz der themenfremden  Einschübe nicht völlig fruchtlos. Insbesondere ist ja schon darauf  hingewiesen worden, dass man zwischen dem Urheberrechtsschutz und dem  Schutz des Markenrechts differenzieren muss. Denn das deutsche  Urheberrecht, verkörpert durch das LG Köln, zeigt den Verlagen im Moment die  kalte Schulter, und Spielregeln sind in den USA inhaltlich sowieso schutzlos,  USC 102 b). Daher richtet sich die Hoffnung der Verlage auf das Markenrecht. Insoweit gilt aber unter § 23 Nr. 3 Markengesetz: die Nennung einer fremden Marke  (zB "Savage Worlds") ist zulässig, wenn sie dazu erforderlich ist, die  Bestimmung eines Produkts auszudrücken, insbesondere wenn das Produkt  Zubehör ist.