Schutzrechte an Savage Worlds - Savage Worlds SRD

Harlan

Halbgott
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Darf man nach dem Maßstab des Gesetzes abstrakte Regeln oder Regelelemente, die in offiziellen Savage Worlds Publikationen enthalten sind, inhaltlich wiedergeben, insbesondere um ein Savage Worlds System Reference Document, also eine abstrakte Regelsammlung zu erstellen?

Beispiel
Zum Hintergrund möchte ich auf die Pathfinder Open Game License hinweisen, die im Zusammenhang mit der Community Use Policy die Veröffentlichung des Pathfinder System Reference Documents auf Fanbasis ermöglicht: die OGL erlaubt die Systemnutzung an sich, während die CUP erlaubt, dass die Verwender des Systems die Kompatibilität mit den offiziellen Veröffentlichungen behaupten dürfen. Meine These ist: die OGL erlaubt in typisch amerikanischer Manier nur, was dort sowieso erlaubt ist (nämlich Spielregeln wiederzugeben) ~ und entsprechendes gilt auch in Deutschland (s.u.). Die CUP ist schließlich das Pendant zur SW-Fanlizenz (zu deren Bedeutung sogleich).

Urheberrechtsschutz
Zur rechtlichen Situation in Deutschland verweise ich erst mal nur hierhin (auf eine Gerichtsentscheidung, als eine parteiunabhängige Informationsquelle): Abstrakte Spielregeln gelten grundsätzlich nicht als urheberrechtlich geschützt.

Ich behaupte daher, man könnte grundsätzlich auch die Gehalte offizieller Regeln in einer SRD wiedergeben (nicht als Textreproduktion, sondern als gedankliche Wiedergabe), ohne einen urheberrechtlichen Verstoß zu begehen. Ich versuche mal ein Beispiel zu geben, für das was ich ohne Genehmigung für zulässig halte, und das, was ich für unerlaubt halte:

GENEHMIGUNGSFREI
Talent: Tapfer
Voraussetzungen: Anfänger, Mumm W8
Wirkung: Bonus auf Mumm-Würfe: +2

Dieses Talent ist so abstrakt formuliert, dass es als solches mMn nicht schutzfähig ist. Man darf Talente dieses Abstraktionsgrades vermutlich auch dann in ein SRD aufnehmen, wenn es ein Talent mit den gleichen Spielwerten in offziellen Publikationen gibt. Das Beispiel stammt aus dem Sundered Skies Companion.

GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIG
Talent: Glühwahnresistent
Voraussetzungen: Anfänger, Willenskraft W8
Wirkung: Bonus auf Willenskraft-Würfe zum Widerstand gegen Glühwahn:+2

Dieses Talent ist speziell mit der Hintergrundgeschichte von Sundered Skies verbunden. Die Schöpfungstiefe dieser Hintergrundgeschichte verleiht ihr urheberrechtlichen Schutz. Daher sind auch die speziell darauf bezogenen Regeln (vermutlich!) schutzfähig.

Kompatibilitätswerbung
Es wäre nützlich, wenn man darauf hinweisen dürfte, dass eine derartige abstrakte Regelsammlung grundsätzlich kompatibel mit den Produkten der Savage Worlds - Core-Linie sind (Eigenheiten von Settings dahingestellt). Es ist fraglich, ob man zu diesem Zweck das Fan-Logo benutzen darf. Die Bedingungen für das Fan-Logo enthalten eine Klausel, welche die Wiedergabe von urheberrechtlich geschützem Material unter der Fan-Lizenz verbietet. Indessen gehört es zu den Prämissen dieses Projektes, dass die gedankliche Wiedergabe der abstrakten Spielregeln keine Urheberrechte tangiert, so dass auch insofern die Bedingung der Fanlizenz eingehalten wären. Im Übrigen könnte man den Bezug zur Savage Worlds Produktlinie auch durch einen selbst formulierten Hinweis herstellen; man wäre auf die Fan-Lizenz kaum angewiesen.

Fragestellung
Ist ein System Reference Document ohne besondere Zusatimmung der SW-Verlage rechtlich zulässig? Hier geht es nur um die juristische Seite eines solchen Vorhabens. Meine Thesen sind nur das: Thesen! Es hilft hier nicht weiter, Spekulationen über Schutzrechte anzustellen (Beispiel: "Ich glaube, das darf man nicht"). Hier sind kenntnisreiche Beiträge gefragt - vielen Dank!

Off Topic
Es spielt hier mit anderen Worten keine Rolle, ob Shane ein SRD möchte, und auch nicht, ob es nett wäre das zu tun oder nützlich oder amoralisch oder (behüte!) schlecht für die Industrie, und schon gar nicht geht es darum zu spekulieren, was für schröckliche Geschütze Pinnacle/Prometheus auffahren würden, wenn man etwas gesetzlich Erlaubtes tut. Ich bitte darum, für diese sekundären Fragen einen eigenen thread aufzumachen oder die Entrüstung hier zu lassen.
 
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ich bitte um Beachtung der Fragestellung
 
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Alles was nicht verboten ist ist erlaubt?
 
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Die Ausführungen hier könnten von Interesse sein, insbesondere die zur Übersetzung. Es bezieht sich zwar auf Pathfinder, aber dies wurde ja explizit als Beispiel genannt.
Lizenzen
 
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Es gelten die gleichen Regeln, die schon im Rahmen der Savagepedia und Übersetzungs-Projekte geklärt wurden.

Regeln dürfen nicht wortwörtlich wiedergegeben werden, sondern es muss auf Produkt/Setting und Seite verwiesen werden.

Hier dreht es sich übrigens um die Lizenzbedingungen des Rechteinhabers und das Internationale Urheberrecht. Und das sieht die ganze Chose ganz anders aus!
 
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Regeln dürfen nicht wortwörtlich wiedergegeben werden, sondern es muss auf Produkt/Setting und Seite verwiesen werden.
Eine wortwörtliche Wiedergabe ist nicht nötig, nur die Wiedergabe des gedanklichen Inhalts. Nach diesem Maßstab wäre eine SRD erlaubt.

Hier dreht es sich übrigens um die Lizenzbedingungen des Rechteinhabers und das Internationale Urheberrecht. Und das sieht die ganze Chose ganz anders aus!
Nein, um die Lizenzbedingungen geht es gerade nicht, sondern es geht um das, was man auch ohne Lizenz darf.
Aber was sagt denn das internationale Urheberrecht genau?
 
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Juristerei ist leider nicht mein Ding, aber soviel ich weiß ist auch eben der "gedankliche Inhalt" geschützt. Demnach wäre eine SRD nicht erlaubt.

Warum überhaupt, denn das Grundregelwerk IST ja eigentlich ein SRD. Bei SW gibt es allerdings eben offiziell keine OPEN CONTENT.

Ich wies ja schon auf die Projekte hin, in welchem Rahmen diese Problematik geklärt wurde. Schau dir die Fan-Lizenz an, denn die greift hier in jedem Falle.

Bei beiden Lizenzen ist ein Zitieren der Regeln nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von Pinnacle erlaubt. Das zieht sich bis auf die Lizenznehmer hinunter, die ihr Zeug ähnlich "geschützt" haben.

Weiteres hier im Pinnacle Forum
 
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Juristerei ist leider nicht mein Ding, aber soviel ich weiß ist auch eben der "gedankliche Inhalt" geschützt.
Der pinnacle thread verfehlt das Grundproblem : Spielprinzipien sind in den USA nicht schutzfähig, sondern nur der konkrete Text, mit dem dieses Prinzipien beschrieben werden. Eine SRD wäre aber sowieso keine (Fluff-)Textreproduktion, sondern eine Crunch-Zusammenfassung. Der Hinweis auf die Fanlizenz ist ebenso am Thema vorbei, s.o.

Lies auch noch mal
Landgericht Köln schrieb:
Letztlich gehen die Grundelemente der Fantasy-Rollenspiele im Großen und Ganzen auf das Spiel "Dungeons and Dragons" zurück. Es finden sich in allen Rollenspielen lediglich Variationen mehr oder weniger großen Ausmaßes, die für sich gesehen einerseits als einzelne Elemente nicht schutzfähig sind, andererseits in ihrer Gesamtheit den Schutz der Konzeption als eigenständiges Gesamtwerk ebenfalls nicht erreichen.
 
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Es gibt kein Grundproblem, denn die Texte gelten nicht als Spielregeln (wie etwa bei Brettspielen), sondern als "Bücher" und demnach sind sie geschützt. Du kannst ja auch nicht jeden beliebigen Roman - auch auszugsweise - ohne Zustimmung kopieren.
 
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Es gibt kein Grundproblem, denn die Texte gelten nicht als Spielregeln (wie etwa bei Brettspielen), sondern als "Bücher" und demnach sind sie geschützt. Du kannst ja auch nicht jeden beliebigen Roman - auch auszugsweise - ohne Zustimmung kopieren.
Nein, die Texte gelten nur als "Buch isV Roman", soweit sie tatsächlich ein Setting mit "Schöpfungstiefe" beschreiben und sie sind als Textkörper vor 1:1 Kopien geschützt.

Die Spielregeln sind aber anders zu qualifizieren. Insoweit gilt: schutzloser Inhalt - schutzfähige Form. Und es geht bei einem SRD nicht um eine Wiedergabe der Form.

Bitte hier keine weiteren Mutmaßungen anstellen, sondern qualifiziert die Thesen widerlegen oder stützen!
 
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Die juristische Frage wird Dir hier NIEMAND beantworten/klären können, außer ein Anwalt, der sich mit internationalem Recht bezüglich Urheberschutz und verwandten Themen auskennt.

Die SRDs von WotC und Paizo für ihre jeweilgen Spiele wurde ja NICHT INITIATIV von Fans "erzwungen", sondern die jeweiligen Verlage/Rechteinhaber haben sich FREIWILLIG dazu entschlossen Teile ihrer "intellectual properties" offen zugänglich und frei verbreitungsfähig zu machen.

Ergänzung:
Beispiel aus der OGL von WotC
Open Game License Version 1.0a

The following text is the property of Wizards of the Coast, Inc. and is Copyright 2000 Wizards of the Coast, Inc (“Wizards”). All Rights Reserved.
Die OGL und alles darauf basierende, wie die D20 SRD und die D20 Modern SRD sind somit initial vom Rechteinhaber ERSTELLT bzw. FREIWILLIG ERLAUBT worden. Allein die ERLAUBNIS selbst unterliegt schon dem Urheberschutz des diese Erlaubnis erteilenden Verlags.

Solange sich also Pinnacle als Rechteinhaber an allem, was mit Savage Worlds zu tun hat, nicht FREIWILLIG entschließt seine SW-Inhalte im Sinne einer SRD freizugeben, sind diese Inhalte voll und ganz bei Pinnacle und unterstehen dem Schutz der Justiz am Firmensitz von Pinnacle und dem internationalen Urheberschutzrecht.

Ein "Erzwingen" einer SRD durch Verlagsexterne wäre ein Präzedenzfall, den es - meines Wissens nach - noch nie im Rollenspielmarkt gegeben hat.
 
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Ich habe mir ja auch nicht angemaßt, eine juristische Bewertung abgeben zu können.

Fakt ist: Die Lizenzen erlauben keinerlei Wiedergabe der Regeln in Form einer SRD. Und die Regeln weiter zu einzudampfen, damit man den "Sinn" wiedergibt, finde ich gemeinhin Blödsinn. Nimm dir nur mal die Probefahrtregeln und entnehme den tabellarischen Angaben mancher Zauber und Talente am Ende mehr als die absoluten Grundeffekte. Da ist nicht alles drin!

Eine SRD im Stile der alten D20 OGL ist eben nicht erlaubt, in welcher Form auch immer! Und wie ich schon sagte, sind die bestehenden Regeln ja schon die SRD (wenn ich sie mal mit der D20 SRD vergleiche).
 
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Fakt ist: Die Lizenzen erlauben keinerlei Wiedergabe der Regeln in Form einer SRD.
Es geht nicht um Lizenzen ...

Eine SRD im Stile der alten D20 OGL ist eben nicht erlaubt, in welcher Form auch immer!
Wiederholung macht eine Aussage nicht belastbarer.

die Regeln weiter zu einzudampfen, damit man den "Sinn" wiedergibt, finde ich gemeinhin Blödsinn. Nimm dir nur mal die Probefahrtregeln und entnehme den tabellarischen Angaben mancher Zauber und Talente am Ende mehr als die absoluten Grundeffekte. Da ist nicht alles drin!
Wenn die Regeln nicht schutzfähig sind, dann wäre ein SRD nicht auf "absolute Grundeffekte" beschränkt, wie es die Probefahrtregeln tun: die Regeln würden gedanklich vollständig wiedergegeben. Im Übrigen berührt das die Frage der Zweckmäßigkeit die ich gerne weiter ausblenden würde.

Die juristische Frage wird Dir hier NIEMAND beantworten/klären können, außer ein Anwalt, der sich mit internationalem Recht bezüglich Urheberschutz und verwandten Themen auskennt.
Rollenspiel ist ja ein Breitensport, u.a. mit vielen akademisch verbildeten Menschen. Vielleicht habe ich ja Glück, und es gibt hier mal wirklich jemand Butter bei die Fische.
 
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Mir stellt sich persönlich die Frage nach dem Nutzen des ganzen! Meine juristische Vorbildung ist gerade ausreichend um zu wissen, dass man sich in Sachen jura besser nie auf den GMV verlassen sollte, daher kann ich mich zur Grundfragestellung nicht äußern, aber sofern ich deine Thesen und Aussagen nicht falsch interpretiere willst du im Endeffekt den kompletten Regelkern möglichst frei wiedergeben, da laut deiner Aussage nur der Text nicht die Regeln dahinter geschützt sind.

Mir stellt sich einfach der Fragen wo der Nutzen eines SRDs wäre, das nach meinen Verständnis extreme sprachliche Probleme in der Kommunikation zwischen SRD Kennern und SWEX/SWGE Kennern auslösen müßte. Schließlich müsstest du praktisch das Vokabular verändern.
 
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Schließlich müsstest du praktisch das Vokabular verändern.
Nein, ich gehe davon aus, dass die Bezeichnungen von Attributen, Fertigkeiten, Talenten etc. Allgemeinplätze sind. Oder erreicht irgendein Begriff für sich genommen eine besondere Schöpfungshöhe? Es müsste daher zulässig sein, diese in einem SRD genau so zu bezeichnen, wie zB in der GE oder in der SWEX (oder noch besser: in einer Datenbank beide Bezeichnungen zu nennen).
 
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Bevor hier irgendwelche PG Tiraden erwachsen, was ich gerade schreibe basiert auf meinem Empfinden und ist nicht offiziell!

Bei Begriffen, die bestimmte Regelmechanismen beschreiben, gerade im Bereich Schadenssystem(z.B. Angeschlagen) wäre ich mir da unsicher, aber ich bin kein Rechtsexperte ;)

Aber vom Sprachlichen abgesehen, wo siehst du allgemein den Nutzen eines SRD?
die Regeln liegen mit SWEX und GE sehr, sehr knackig vor, eigentlich (vom nötigen umschreiben abgesehen) könntest du es nur noch an den Beispielen verschlanken.
Mir ersieht sich nur der Nutzen als Nachschlagewerk und selbst da halte ich die Kombi aus GRW mit Bsp und FAQs etc im Web für sinnvoller
 
AW: Schutzrechte an Savage Worlds - Savage Worlds SRD

Bei Begriffen, die bestimmte Regelmechanismen beschreiben, gerade im Bereich Schadenssystem(z.B. Angeschlagen) wäre ich mir da unsicher, aber ich bin kein Rechtsexperte :wink:
"Angeschlagen sein" ist ein verbreiteter Ausdruck, nicht wahr?

Aber vom Sprachlichen abgesehen, wo siehst du allgemein den Nutzen eines SRD?
Hier geht es nur um die rechtliche Zulässigkeit eines SRD. Der Nutzen ist off topic.
 
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Ich äußere mich mal dazu, damit ihr wisst, wie wir das sehen.

a. Mal abgesehen davon, dass wir uns nicht gegen Shanes Wünsche stellen würden, stimme ich Shane vollkommen zu. Ein SRD ist von uns nicht gewollt. Aber selbst wenn wir es wollen würden, wir dürften und würden uns niemals gegen den Wunsch von Shane stellen. Dafür respektieren wir uns zu sehr. Mal abgesehen davon, dass alles andere grob unhöflich wäre.

b. Die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit von abstrakten Spieleregeln ist, nach weitgehend einhelliger Meinung, erstmal abzulehnen. Insoweit hat Harlan also Recht. Das ist auch gut so, sonst würde jedes zweite Spiel im Wust der Prozesse und Abmahnungen untergehen und damit würden der Kreativität arge Schläge versetzt.

Jetzt kommt jedoch der juristisch interessante Teil (ich spare mir mal den Fachjargon und halte es einfach): Wo hört abstrakter Inhalt auf und wo beginnt spezifischer Inhalt? Die Wörter Geschicklichkeit und Stärke sind für sich alleine genommen nur Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs und somit nicht schutzwürdig. Die Lebensfähigkeit eines Wesens über Lebenspunkte zu messen ist ebenso abstrakt, wie den Schaden einer Waffe mittels eines Würfelwurfs zu berechnen. Was ist aber, wenn alle diese Teile in exakter Weise, gleichsam als Kopie, eines bestehenden Regelwerks zusammenkommen? Hunderte Spiele nutzen den Mechanismus "W20 gegen einen Wert" aber nur DSA nutzt 3W20 für die Talentproben. Selbst wenn jetzt noch ein Dutzend anderer System 3W20 für ihre Talentproben nutzen würden, so verlässt man mit jeder weiteren Dopplung den Rahmen des Abstrakten hin zum Speziellen. Der Denkfehler den Harlan hier macht, ist der, dass jedes Element für sich betrachtet wird. Um die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit zu prüfen, wird jedoch das Gesamtwerk betrachtet. Ein gutes Beispiel wäre ein Roman mit dem Thema des trojanischen Krieges. Die benutzten Wörter (von Paris bis Troja) werden für sich genommen wohl kaum schutzwürdig sein, die Gesamtkomposition schon. Mit Regeln ist das meiner Meinung nach nicht anders. Tatsächlich ist die Abgrenzung juristisch äußerst interessant und hätte das Potential für einen alle Instanzen durchlaufenden Rechtsstreit. Viel Arbeit, viel Geld aber definitiv spannend. Da ich allerdings keine Kanzlei habe, sondern einen Verlag, beschäftige ich mich lieber mit anderen Dingen.

c. Meine persönliche Meinung zu dem Thema: Die ganze Diskussion hier, hat in meinen Augen nichts mehr mit Rollenspiel und Fanwork zu tun. Wir reden hier in einem öffentlichen Forum darüber, ob es rechtlich möglich ist, gegen meinen Willen Material von dem ich lebe kostenlos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich kann das nur sehr schwer als sachliche Diskussion sehen und finde es auch nicht lustig, mich damit beschäftigen zu müssen.
 
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