AW: Frage zu benannten Zaubern
In die Waffe eine Spellmatrix einbauen, dort rein den Zauber laden und einen Mechanismus erfinden, dass der Krieger den Zauber auslösen kann. Theoretisch wäre dafür Spellcasting notwendig, aber IIRC wäre spellcasting auch eine Aktion (sprich Angriff und Zauber gleichzeitig wären nicht möglich).
Ja, das ist natürlich auch eine Möglichkeit. Da aber der Streitkolben extra dafür verzaubert werden muß, würde ich daraus keine Matrixobjekt machen. Wenn der Geisterbeschwörer wenigstens Kreis 5 ist, kann er auch gleich einen Verbündeten Geist in den Gegenstand binden, so daß der Krieger über dessen Kräfte verfügen kann. Um diese einzusetzen, muß er zwar eine vergleichende Willenskraftprobe gegen den gebundenen Geist gewinnen, aber Krieger können ja ab dem 4. Kreis Karma für Willenskraft ausgeben. Und Verbündete Geister beherrschen Spruchzauberei und das eine oder andere Talent.
Sollte es aber beim Matrixgegenstand bleiben, reicht eine Wahrnehmungsprobe aus, um den Zauber auszulösen. Geisterhand hat sogar den Vorteil, daß die Spruchzaubereiprobe gleichzeitig die Berührungsprobe ist. Nachteil ist natürlich, das man mit der reinen Wahrnehmung nicht über viele Magische Widerstandskräfte kommt. In der 1. Edition und in der ED-Classic-Version gab es dafür die Fertigkeit Spruchzauberei, die ein verbessertes Wirken von Zaubern durch Matrixgegenstände ermöglichte, aber keine sonstigen Zauber. Den könntet ihr zur Not auch einführen.
Was den Schaden angeht, ich hatte mal einen Fall, in dem der Illusionisten Zauber Blazing Fists of Rage auf einen Tiermeister gewirkt wurde, der dann mit Krallenhand angegriffen hat. Wir haben das damals so gemacht, daß der Tiermeister einen normalen Krallenhand-Schaden gemacht hat und der Illusionist gleichzeitig, sozusagen als Zweitangriff den Zauberschaden, da die Willenskraft des Illusionisten zählte und nicht die des Tiermeisters.