Manny
Relikt
- Registriert
- 22. Januar 2006
- Beiträge
- 5.309
Servus,
meine bissigen Freunde,
Mir ist eben eine Frage durch den Kopf geschossen und in Ermangelung eines Regelwerks in Griffreichweite werd' ich sie einfach mal hier ins Forum delegieren. Bekanntlicherweise können Kinder der Nacht mit ausreichender Blutpotenz die Blutlinie ihres Erzeugers annehmen.
Was allerdings passiert, wenn der Erzeuger erst nach Erschaffung des Kindes die Wandlung in eine neue Blutlinie beginnt? Der subtile Blutwandel wäre dann eigentlich noch nicht in der Vitae des Kindes vorhanden. Trifft die Regelung "Ab Potenz x kann die Blutlinie des Erzeugers angenommen werden" dann eigentlich noch zu? Gibt's dafür eigentlich Regeln - oder handhabt ihr das ad hoc?
MfG
M.
meine bissigen Freunde,
Mir ist eben eine Frage durch den Kopf geschossen und in Ermangelung eines Regelwerks in Griffreichweite werd' ich sie einfach mal hier ins Forum delegieren. Bekanntlicherweise können Kinder der Nacht mit ausreichender Blutpotenz die Blutlinie ihres Erzeugers annehmen.
Was allerdings passiert, wenn der Erzeuger erst nach Erschaffung des Kindes die Wandlung in eine neue Blutlinie beginnt? Der subtile Blutwandel wäre dann eigentlich noch nicht in der Vitae des Kindes vorhanden. Trifft die Regelung "Ab Potenz x kann die Blutlinie des Erzeugers angenommen werden" dann eigentlich noch zu? Gibt's dafür eigentlich Regeln - oder handhabt ihr das ad hoc?
MfG
M.