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FYI
Habe das selbst erst gestern erfahren:
Das Ansehen illegaler Video-Streams ist mittlerweile strafbar.
Bis vor kurzem war das ganze ja noch eine "Grauzone" deutschen Rechts. Im Zuge des "Kino.to-Verfahrens" wurde nun am 28.12. ein entsprechender Urteilsspruch verlautet.
Quelle:
http://www.chip.de/news/Kino.to-Urteil-Ansehen-illegaler-Streams-ist-strafbar_53541632.html
bzw.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...troKeTX2Q&sig2=MJhcJy28iWoved5h-NQ7zg&cad=rja
Ob das Ansehen illegaler Streams auch RÜCKWIRKEND oder erst ab dem 28.12. strafbar ist, kann ich noch nicht genau sagen...
Nicht, dass ich irgendwem hier im Forum etwas unterstellen möchte. Aber über Recht und Unrecht informiert zu sein soll ja ab und an ganz nützlich sein
Habe das selbst erst gestern erfahren:
Das Ansehen illegaler Video-Streams ist mittlerweile strafbar.
Bis vor kurzem war das ganze ja noch eine "Grauzone" deutschen Rechts. Im Zuge des "Kino.to-Verfahrens" wurde nun am 28.12. ein entsprechender Urteilsspruch verlautet.
Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar
Fotostrecke: Die meistkopierten Filme und Serien 2011
Kino.to: Die GVU könnte Nutzer demnächst zur Kasse bitten.
Im Rahmen der Prozesse gegen die Hintermänner von Kino.to hat das Amtsgericht Leipzig auch erstmals Stellung zum Konsum von illegalen Video-Streams bezogen – und macht damit Millionen Internet-Nutzern zu Straftätern.
Bislang war noch nicht rechtlich geklärt, ob es sich beim Streaming, also dem lediglich temporären Zwischenspeichern von unrechtmäßig erstellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, um eine illegale Vervielfältigung handelt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) vertritt diese Rechtsauffassung schon lange und ließ daran auch unmittelbar nach der Schließung von Kino.to keinen Zweifel.
Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
GVU-Rechtsauffassung von Richter bestätigt
In einem Blog-Eintrag hieß es damals: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."
Da diese rechtliche Einstufung allerdings bislang noch nicht richterlich gedeckt war, verzichtet die GVU bislang auf die Verfolgung von Stream-Nutzern. Dies könnte sich nun Ändern, nachdem das Amtsgericht Leipzig entschied, dass das Betrachten eines solchen Video-Streams "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle. Dementsprechend drohen bei entsprechenden Taten künftig wohl zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. (cel)
Quelle:
http://www.chip.de/news/Kino.to-Urteil-Ansehen-illegaler-Streams-ist-strafbar_53541632.html
bzw.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...troKeTX2Q&sig2=MJhcJy28iWoved5h-NQ7zg&cad=rja
Ob das Ansehen illegaler Streams auch RÜCKWIRKEND oder erst ab dem 28.12. strafbar ist, kann ich noch nicht genau sagen...
Nicht, dass ich irgendwem hier im Forum etwas unterstellen möchte. Aber über Recht und Unrecht informiert zu sein soll ja ab und an ganz nützlich sein