Ansehen illegaler Videostreams seit 28.12. strafbar

Durro-Dhun

Erklär(wer)bär
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Habe das selbst erst gestern erfahren:

Das Ansehen illegaler Video-Streams ist mittlerweile strafbar.
Bis vor kurzem war das ganze ja noch eine "Grauzone" deutschen Rechts. Im Zuge des "Kino.to-Verfahrens" wurde nun am 28.12. ein entsprechender Urteilsspruch verlautet.

Kino.to-Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar


Fotostrecke: Die meistkopierten Filme und Serien 2011

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Kino.to: Die GVU könnte Nutzer demnächst zur Kasse bitten.
Im Rahmen der Prozesse gegen die Hintermänner von Kino.to hat das Amtsgericht Leipzig auch erstmals Stellung zum Konsum von illegalen Video-Streams bezogen – und macht damit Millionen Internet-Nutzern zu Straftätern.

Bislang war noch nicht rechtlich geklärt, ob es sich beim Streaming, also dem lediglich temporären Zwischenspeichern von unrechtmäßig erstellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, um eine illegale Vervielfältigung handelt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) vertritt diese Rechtsauffassung schon lange und ließ daran auch unmittelbar nach der Schließung von Kino.to keinen Zweifel.

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Beschlagnahmt: Die Kripo weist auf das Ende von Kino.to hin und droht Nachahmern.
GVU-Rechtsauffassung von Richter bestätigt


In einem Blog-Eintrag hieß es damals: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

Da diese rechtliche Einstufung allerdings bislang noch nicht richterlich gedeckt war, verzichtet die GVU bislang auf die Verfolgung von Stream-Nutzern. Dies könnte sich nun Ändern, nachdem das Amtsgericht Leipzig entschied, dass das Betrachten eines solchen Video-Streams "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle. Dementsprechend drohen bei entsprechenden Taten künftig wohl zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. (cel)

Quelle:
http://www.chip.de/news/Kino.to-Urteil-Ansehen-illegaler-Streams-ist-strafbar_53541632.html

bzw.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...troKeTX2Q&sig2=MJhcJy28iWoved5h-NQ7zg&cad=rja

Ob das Ansehen illegaler Streams auch RÜCKWIRKEND oder erst ab dem 28.12. strafbar ist, kann ich noch nicht genau sagen...

Nicht, dass ich irgendwem hier im Forum etwas unterstellen möchte. Aber über Recht und Unrecht informiert zu sein soll ja ab und an ganz nützlich sein ;)
 
Ob das Ansehen illegaler Streams auch RÜCKWIRKEND oder erst ab dem 28.12. strafbar ist, kann ich noch nicht genau sagen...
In Deutschland gibt es grds. ein Rückwirkungsverbot - und das existiert im Strafrecht nicht nur auf dem Papier, wie in anderen Rechtsgebieten.

Ob das Ansehen von Videostreams auf entsprechenden Seiten nun wirklich eine "Grauzone" war, sei (aber) einfach mal dahingestellt.
 
Rückwirkung ist eigentlich Unsinn, da Gesetzgebung dann zu reiner Willküraktion verfällt und Unsicherheit fördert.
Du weisst z.B. nicht, ob du noch ohne Ampel und Zebrastreifen über die Strasse gehen kannst, könnte ja morgen strafbar sein. Vor allem wenn der Staat mal gerade Geld braucht.
 
Man sollte auch beachten, dass das Amtsgericht Leipzig ja nur über die Strafbarkeit des Betreibers von kino.to zu entscheiden hatte und nicht über die der entsprechenden Nutzer. Deshalb wird der Amtsrichter diese wohl auch allenfalls überschlägig geprüft haben und sich hier noch nicht festlegen wollen.

Dass Streaming aber eine Vervielfältigung und somit eine Verletzung von Urheberrechten darstellen kann, wird aber schon seit längerem vertreten, sodass die entsprechende Auffassung nicht neu ist, sondern allenfalls, dass ein Gericht erstmalig eine Meinung geäußert hat, die in diese Richtung geht.

Man sollte das Urteil aber - anders als die GVU es tut - nicht überbewerten. Zum einen war es sowieso nur eine Randbemerkung im Urteil eines Amtsgerichts, die für die Entscheidung keine Rolle spielte. Außerdem gibt es durchaus fundierte Meinungen, die mit beachtlichen Gegenargumenten - etwa, dass das Zwischenspeichern von Deteifragmenten (wie beim Caching) gar keine Vervielfältigung darstellt oder dass eie entsprechende Nutzung durch die §§ 44a, 53 UrhG gedeckt sein könnte - eine Urheberrechtsverletzung beim Streaming verneinen.

Für die Praxis am Bedeutsamsten dürfte jedoch sein, dass man das Nutzen eines Streams - genau wie einen Download - nur sehr schwer nachweisen kann, wohingegen das Anbieten einer Datei - oder ein Upload - leichter nachweisbar ist. Deswegen ist auch in den eindeutigen Fällen der Verbreitung von Dateien über peer-to-peer-Netzwerke bisher (meines Wissens) immer nur wegen des Anbietens von Dateien vorgegangen worde, nicht wegen des Herunterladens. Das wird dann wohl auch bei Streaming-Portalen zu erwarten sein.
 
Beim Peer to Peer muss man doch nur selbst als Besitzer die Datei anbieten und hat dann alle Addressen im Sack, die diese Datei dann ziehen oder nicht?
 
Beim Peer to Peer muss man doch nur selbst als Besitzer die Datei anbieten und hat dann alle Addressen im Sack, die diese Datei dann ziehen oder nicht?

Stimmt grundsätzlich, aber wenn ich als Besitzer einer Datei diese gezielt anbiete (und sei es auch nur, um die entsprechenden IP-Adressen herauszubekommen), bin ich ja mit dem entsprechenden Download einverstanden, sodass die hierdurch bewirkte Vervielfältigung nicht unberechtigt ist.
 
Ich kann jetzt also strafbar gemacht werden wenn ich surfe und mir einen Stream anschaue? Wie unterscheide ich denn zwischen legalen und illegalen?
 
Wie unterscheide ich denn zwischen legalen und illegalen?

Naja, wenn du auf einer Website bist, auf der du einen Film, der zur Zeit noch im Kino läuft, bereits kostenlos ansehen kannst, dann jedenfalls kannst du dir sicher sein, dass das kein legales Angebot ist - in der Regel kann man mit gesundem Menschenverstand schon ganz gut erkennen, was legal ist und was nicht.
 
Naja, wenn du auf einer Website bist, auf der du einen Film, der zur Zeit noch im Kino läuft, bereits kostenlos ansehen kannst, dann jedenfalls kannst du dir sicher sein, dass das kein legales Angebot ist - in der Regel kann man mit gesundem Menschenverstand schon ganz gut erkennen, was legal ist und was nicht.
Ich bin Mathematiker - ich habe nach allgemeiner Volksmeinung keinen gesunden Menschenverstand. Mathematik ist mein Inselwissen und ich sitze strohdumm in meinem weltfremden Elfenbeinturm und hab nicht die geringste Ahnung was gerade im Kino läuft...

Dürft ichs gucken?
 
Ich finde das alles idiotisch. Aber na gut, es ist ein Gesetz was von Menschen gemacht wurde. Die sind nunmal Dumm und Habgierig und machen sich gerne das Leben selber schwer.
 
Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Ist schon super. Wenn also der Postchef 5 Millionen Euronen hinterzieht, dann kommt er auf Bewährung frei.
Gucke ich "Game Of Thrones" in mieser Qualität auf meinem PC, weil ich die Serie sehen möchte BEVOR ich sie mir mit einem Jahr Verzögerung auf Blu-Ray kaufen kann (was ich dennoch machen werde) kann ich dafür in den Knast kommen.

Das WIRKLICH Erschreckende dabei ist: Das deutsche Rechtssystem ist mir (International betrachtet) TROTZDEM noch das sympatischte.:unsure:
 
Nein, das WIRKLICH Erschreckende daran ist:

Wenn ein stinknormaler Bürger Steuern hinterzieht wird er härter bestraft, als wenn er einen Diebstahl begeht (das sehe ich noch ein, Steuerhinterzug ist Diebstahl am Volk). Aber er wird oft auch härter bestraft, als bei einem Gewaltverbrechen, in manchen Fällen sogar deutlich härter, als bei einem Sexualverbrechen.

So... jetzt hinterzieht ein Promi Steuern... und was passiert? Bewährung ist toll... Promi sein auch.
(Und ich bin keiner dieser Schreihälse: Alles Geld den Armen, teilt den Reichtum auf ;) )
 
Gucke ich "Game Of Thrones" in mieser Qualität auf meinem PC, weil ich die Serie sehen möchte BEVOR ich sie mir mit einem Jahr Verzögerung auf Blu-Ray kaufen kann (was ich dennoch machen werde) kann ich dafür in den Knast kommen.

Ist jetzt aber sehr unwahrscheinlich und meines Wissens nach auch so noch nicht vorgekommen. Weder das herunterladen oder anbieten von Serien, noch das in den Knast dafür kommen.
 
Serien selbst sind definitiv noch nicht so stark in den Blickwinkel der Fahnder gerückt... dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein, bis der finanzielle Verlust der Vermarkter groß genug ist.

War ja bei der Filmindustrie nicht anders: Zu Beginn war es quasi ein Gentlemans' Delikt, weil noch kein großer Schaden für die Filmgesellschaften entstand. Als dann die Kinobesuchszahlen einbrachen kam die Kampagne...
 
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