[20.5.2008] immer wieder Krankenhaus

G.I.Giovanni

Michael Köning
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12. Mai 2013
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Wie auch in den letzten Tagen schaute Michael noch mal in der Marienklinik vorbei. Leider hatte er noch keine genaue Rückmeldung von Frau Dr. Raven erhalten. Gut, was gibt es denn heute zu tun?
 
Eigentlich waren nur Routinearbeiten zu erledigen, die Brandopfer waren inzwischen stabil und es würde eine längere Gesundungsphase notwendig sein bevor Michael mit kosmetischen Operationen diese Gesundung abschliessen und die Entstellungen beheben würde.
Hierbei war das besondere Hochgefühl die Nachricht das schon wieder zwei Versicherungen die Kosten für kosmetische Operationen nicht tragen wollten und die betroffenen Patienten nicht in der Lage sein würden die Kosten der Therapie zu tragen.
 
Als er Nachrichten gerade gelesen hatte, entfuhr ihm ein lautes Scheiße. Und innerlich dachte Euch bekommen wir auch noch. Es ist gewaltiger Vorteil wenn der Erzeuger Jurist und Rechtsanwalt ist, was seine Kanzlei nicht selber bearbeitete, so kannte man zumindest einen guten Kollegen, welcher Sozialrecht bearbeitete. In Hamburg vertrat in als sozialrechtlichen Dinge die Kanzlei Voss und Partner, welche sich auf Sozialrecht spezialisiert hatten. Da Michael schon diese Probleme häufiger erlebt hatte und kannte, vermittelte er meist bei Problemen die Fälle. Die Patienten oder auch deren Angehörigen waren meist froh wenn sich jemand darum kümmerte. Da Michael im Zweifel die Kosten selber trug, verlief die „Kooperation mit Voss und Partner recht gut. Und Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Als erste schaute Michael waren die Patienten privat oder gesetzlich versichert und wer der Ansprechpartner der Angehörigen.
 
Selbstverständlich waren es gesetzlich versicherte Patienten, wer sich eine private Versicherung leistete fände schon einen Weg die Kosten für eine von Michaels OP´s im Notfall zu stemmen. Die Angehörigen entnahm er dem Krankenblatt. Beide Ansprechpartner waren natürlich für Michaels Hilfe dankbar, Voss und Partner kontaktierte die Ansprechpartner selbst, machte aber Michael noch nicht zu viel Hoffnung, beide Patienten waren über den Berg und eine Behandlung war aus rein medizinischer Sicht nicht notwendig. Beide Prozesse würden lang und teuer werden mit fragwürdigem Ergebnis.
 
Teuer war immer relativ. Im Sozialrecht hielten sich die Kosten gegenüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit in sehr überschaubaren Grenzen. Ein Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten war erst mal kostenlos, selbst wenn der Kläger den Prozess verlor. Als Ausfluss des Sozialstaatsprinzip sollte jedem Bürger die Klagemöglichkeit offen stehen und nicht von Geldbeutel abhängen. Die Gebühren für die Rechtsanwälte richten sich nicht nach dem Streitwert. Es war egal, ob man gegen 5 € zu wenig Hartz IV- Leistungen oder über 100.000 € Verletztenrente einklagte. Zudem konnte Sozialversicherungsträger keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Für 5.000 € kam man locker die zum Bundessozialgericht nach Kassel. Dafür kommt man in Zweifel bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit nur zum Landgericht.

Rechtsanwälte, welche Sozialrecht ausübten, machte dies aus Überzeugung, denn in den anderen Fachgebieten konnte man deutlich mehr verdienen. Ein nicht zu unterschätzender war, die meisten Sozialrichter waren auch sozial eingestellt und legten daher Rechtsnormen großzügig aus.

Ansonsten würde Michael auf Frau Dr. Raven warten und Routineaufgaben übernehmen.
 
Die gewünschte Aufstellung lag in Michaels Posteingang. Ramona hatte gerade aber keinen Dienst. Frau Wolf erholte sich im Rahmen der Verletzungen in normalem Rahmen.
 
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