Seid mir erneut gegrüßt, werte Kainiten!
Erneut benötige ich euren Rat, eure Meinung. Es geht um die Auslegung des Pfades der Menschlichkeit. Wie jeder Pfad besitzt er eine klare Sündenhierarchie, die vorschreibt, was auf welcher Stufe noch eine Entartung ist. Doch bestimmte Dinge fehlen hierbei, meiner Meinung nach. Im Folgenden beziehe ich mich auf den Pfad der Menschlichkeit aus dem V20-Regelwerk:
Körperverletzung wird nur ein einziges Mal erwähnt und zwar auf Stufe 8. Doch gibt es viele Formen der Körperverletzung, nicht nur juristisch oder nach medizinischen Gesichtspunkten, sondern vor allem in der Motivation und Herangehensweise. Mein praktisches Problem ist nun, dass ein Schlag ins Gesicht ebenso eine Körperverletzung ist, wie eine mehrstündige Folter. Solange bei Letztgenannter niemand stirbt, so sehe ich keinerlei Grundlage auf Basis der Sündenhierarchie jemanden entarten zu lassen, obwohl der Gedanke naheliegend wäre.
Nun könnte man natürlich einwerfen, dass es dem Meister obliegt, das fest zu legen und das ist soweit auch vollkommen korrekt. Doch damit würde er dem Pfad weitere Sünden hinzufügen, was im Umkehrschluss doch auch bedeuten würde, dies bei Pfaden der Erleuchtung ebenfalls zuzulassen oder möglicherweise innerhalb der Sündenhierarchie gleich Änderungen vorzunehmen. Dies alles führt mir persönlich etwas zu weit, da der Meister dann mehr oder weniger selbst bestimmen kann, was nun gegen einen Pfad verstößt und was nicht, weshalb ich für eine sehr strenge Auslegung der Pfade bin, also nur das eine Entartung sein kann, was dort auch als Entartung genannt wurde.
Aber ich bräuchte ein paar mehr Meinungen zu dem Thema - auch wenn ich annehmen muss, dass dieses Thema mit anderen Akzentuierungen sicherlich bis zur Unkenntlichkeit durchgekaut wurde.
Wie wortwörtlich wendet ihr den Pfad der Menschlichkeit und andere Pfade an? Ergänzt ihr sie um weitere Punkte oder belasst ihr sie in ihrer Ursprungsform?
Möge euch die Sonne nie scheinen,
Isolfur
Erneut benötige ich euren Rat, eure Meinung. Es geht um die Auslegung des Pfades der Menschlichkeit. Wie jeder Pfad besitzt er eine klare Sündenhierarchie, die vorschreibt, was auf welcher Stufe noch eine Entartung ist. Doch bestimmte Dinge fehlen hierbei, meiner Meinung nach. Im Folgenden beziehe ich mich auf den Pfad der Menschlichkeit aus dem V20-Regelwerk:
Körperverletzung wird nur ein einziges Mal erwähnt und zwar auf Stufe 8. Doch gibt es viele Formen der Körperverletzung, nicht nur juristisch oder nach medizinischen Gesichtspunkten, sondern vor allem in der Motivation und Herangehensweise. Mein praktisches Problem ist nun, dass ein Schlag ins Gesicht ebenso eine Körperverletzung ist, wie eine mehrstündige Folter. Solange bei Letztgenannter niemand stirbt, so sehe ich keinerlei Grundlage auf Basis der Sündenhierarchie jemanden entarten zu lassen, obwohl der Gedanke naheliegend wäre.
Nun könnte man natürlich einwerfen, dass es dem Meister obliegt, das fest zu legen und das ist soweit auch vollkommen korrekt. Doch damit würde er dem Pfad weitere Sünden hinzufügen, was im Umkehrschluss doch auch bedeuten würde, dies bei Pfaden der Erleuchtung ebenfalls zuzulassen oder möglicherweise innerhalb der Sündenhierarchie gleich Änderungen vorzunehmen. Dies alles führt mir persönlich etwas zu weit, da der Meister dann mehr oder weniger selbst bestimmen kann, was nun gegen einen Pfad verstößt und was nicht, weshalb ich für eine sehr strenge Auslegung der Pfade bin, also nur das eine Entartung sein kann, was dort auch als Entartung genannt wurde.
Aber ich bräuchte ein paar mehr Meinungen zu dem Thema - auch wenn ich annehmen muss, dass dieses Thema mit anderen Akzentuierungen sicherlich bis zur Unkenntlichkeit durchgekaut wurde.
Wie wortwörtlich wendet ihr den Pfad der Menschlichkeit und andere Pfade an? Ergänzt ihr sie um weitere Punkte oder belasst ihr sie in ihrer Ursprungsform?
Möge euch die Sonne nie scheinen,
Isolfur