Regelfragen Tür auf -> Fluch

Skar

Dr. Spiele
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16. Januar 2003
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Lief ich letztens durch ein Dungeon und öffnete eine Tür. Schwupps hatte man mich verflucht. Ich wollte noch schnell nachschauen, ob es sonst noch was hinter der Tür zu sehen gab, aber meine Mitmunchkins sagte ich dürfe das nicht.

Also: Darf man nach einem gezogenen Fluch noch eine Dungeonkarte aufnehmen?
 
Denke schon, weiß aber auch nicht ganz genau...

Moment, nein, keine Dungeonkarte, sondern eine Schatzkarte müsstest du nehmen dürfen... wenn ich mich recht entsinne...
 
Eine Schatzkarte bekomme ich ja nur, wenn ich ein Monster erschlage...
 
Meines jungen Wissens nach darf man nach Flüchen und freundlichen Monstern noch eine verdeckte Tür Karte nehmen oder ein Monster von der Hand spielen.

Cicero
 
Du darfst dir eine nehmen.
Man darf sich nur keine nehmen wenn

a) Man ein Monster besiegt hat (dann zieht man Schatzkarten)
b) Man von einem Monster flieht
 
Richtig das nennt man dann plündern! Oder du spielst eine Karte von deiner Hand, nachdem du kein Monster vorgefunden hast, das nennt man dann auf Ärger aus sein!
 
also du darfst dir aufjedenfall noch ne Türenkarte verdeckt ziehen, denn da du ja auf kein Monster gestossen bist, darfst du den "leeren raum durchsuchen", dies gilt natürlich nicht, wenn du gegen ein monster von deiner hand kämpfts (also auf ärger aus bist)
 
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