Thaumaturgie: Blutvertrag

Fendi

Unabhängiger
Registriert
18. September 2005
Beiträge
4.137
Also es gibt ja das 5er Ritual Blutvertrag. Meine Frage ist nun, wenn ich jemandem, sagen wir per Beherrschung befehle diesen zu unterschreiben, wäre er dann gültig? Hab das Ritual momentan leider nicht zu Hand sonst könnt ich nachschauen ob da schon was dabei steht.

greetz Fendi
 
AW: Thaumaturgie: Blutvertrag

ich hab jetzt 3 Devinitionen für den Vertrag, und überall wird von "Vertragspartnern" gesprochen. Ich sage der Vertrag ist nichtig, weil der eine Unterzeichner gezwungen wurde und es nicht als seine Pflicht ansieht, dem Nachzukommen...

auf der anderen Seite können die "finsteren Mächte", die beschworen werden, wenn man dagegen verstößt, auch auf den Beherrscher sauer werden, weil sie sich so betrogen fühlen...

ich sage es klappt nicht, aber mit BWL & Vertragsrecht, ob schwebend wirksam usw., will ich hier jetzt nicht kommen.
 
AW: Thaumaturgie: Blutvertrag

gut, soweit nachvollziehbar

Sagen wir ich habe ihn Blutsgebunden dritte Stufe und bitte ihn "mal da zu unterzeichnen". Könnte das funzen?
 
AW: Thaumaturgie: Blutvertrag

Fendi... :motz:

:ROFLMAO:

durch dich bekommt das Klischeebild des hinterhältigen Tremeres wieder neue Farbe

nein geht auch nicht, da fehlt der eigene Wille...
wenn du ihn Blutsgebunden hast, bzw. Beherrschen kannst, kondizioniere ihn doch einfach
 
AW: Thaumaturgie: Blutvertrag

Ich würde sagen der Vertrag ist gülitg, allerdings wird im Falle eines Bruches der Tremere wesentlich mehr Hitze abkriegen, als der andere Vertragsbrecher, schliesslich hat die Trememme schon durch die Manipualtion die 'dunklen Mächte' beschissen.
 
AW: Thaumaturgie: Blutvertrag

Also jemand der Blutsgebunden ist, hat keinen "freien Willen" im Sinne des
Erfinders. Und deshalb haut das Ritual auch nicht hin.
 
AW: Thaumaturgie: Blutvertrag

Colwolf schrieb:
Also jemand der Blutsgebunden ist, hat keinen "freien Willen" im Sinne des
Erfinders. Und deshalb haut das Ritual auch nicht hin.

Ich sehe es auch so! Magie wirkt bei solchen Sachen nur mit dem freien Willen beider Vertragpartner (les mal ein paar Fantasybücher zu dem Thema :ROFLMAO: )
Fazit: VERGISS ES! DIE DUNKLEN MÄCHTE KANN MANN NET BESCHEIßEN! :motz:

kannst es aber mal probieren :evil:
 
Zurück
Oben Unten